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Gründe für SurfControl Content-Filter

Produktivitätsverlust
Sportergebnisse ansehen
Aktien beobachten und handeln
Laut einer Studie vom IDC sind 30 - 40 % der Internetaktivitäten von Angestellten nicht produktiv bzw. arbeitsbezogen. Dabei handelt es sich hauptsächlich um:
  • Senden und Empfangen privater E-Mails
  • Ansehen von Nachrichten, Sportergebnissen, pornografischen Seiten sowie Banking, Shopping u.s.w.
  • Empfang von Spam, Kettenbriefen, Hoaxes und "Games"
In vertretbaren Grenzen werden diese Aktivitäten i.d.R. toleriert, sie dürfen nur nicht Überhand nehmen. Legen Sie deshalb die Regeln fest, welche Nutzung / in welchem Umfang / wann erlaubt ist.
Durch die klare Definition der Regeln und das automatische Ausfiltern und Blockieren der nicht erwünschten Inhalte, werden unbeliebte und mühsame Kontrollen der Mitarbeiter überflüssig und die Produktivität steigt.
Bandbreitenverschwendung
Musik laden und austauschen
Videofilme downloaden
Die oben genannten Aktivitäten kosten ein Unternehmen nicht nur Arbeitszeit, sondern auch Bandbreite und Speicherplatz, die dann für die produktiven Prozesse fehlen.
Besonders belastend ist der Download von großen Dateien wie z.B.
  • Software und "Spaß-Programmen"
  • Audio, Video und Bilddateien.
Die Datenmenge wird nochmals vervielfacht, wenn die Mitarbeiter diese Dateien nach dem Download als E-Mail weiterschicken (an möglichst viele Freunde) oder gar in Tauschbörsen anbieten.
Sicherheitsrisiken durch Viren und anderen malicious Code
Viren in E-Mail Attachments öffnen
Viren downloaden
Viren und andere schädliche Programme (malicious Code) stellen in der modernen Informations- und Kommunikationsgesellschaft ein erstzunehmendes Risiko dar. Durch den integrierten Virenschutz im SurfControl E-Mail Filter aber auch Antiviren-Programme generell läßt sich das Risiko begrenzen. Es bleibt aber immer ein Restrisiko, daß neue Viren nicht rechtzeitig erkannt werden.
Mit den SurfControl Content Security Produkten können Sie zusätzlich:
  • schnell reagieren, indem Sie neue Mailviren z.B. anhand der Betreffzeile blocken, noch bevor das Antiviren-Pattern zur Verfügung steht
  • webbasierte Bedrohungen eingrenzen, indem Sie Hackerseiten und andere bekanntermaßen unsichere Quellen für Ihre Mitarbeiter sperren
  • den Download gefährlicher Dateien generell unterbinden, oder einschränken - nach Kategorie der WebSite, Dateityp (z.B. *.EXE), Benutzer oder Uhrzeit
  • den Datenverkehr beobachten und analysieren. Suchen Sie heraus, wer alles einen Virus geladen hat, statt stundenlang nach infizierten Systemen zu suchen
  • erkennen und unterbinden Sie auch Angriffe von innen nach aussen, z.B. durch von Viren ausgelöste dDoS-Attacken
Verlust vertraulicher Informationen
Verlust vertraulicher Informationen Mit der Geschwindigkeit heutiger Kommunikationsmedien haben leider auch die Fehlerquellen zugenommen. Früher überflog man Briefe vor dem "Eintüteln" noch einmal und kontrollierte die Empfängeranschrift, ob beides zusammenpaßt. Fehler fielen dadurch meist noch rechzeitig auf. Im Vergleich dazu wird mit E-Mails sehr sorglos umgegangen. Versehentlich wird die falsche Datei angehängt (wer merkt das schon, nur anhand des Dateinamens?) oder das Mail geht an einen falschen Empfänger. Oft geraten so sensible oder vertrauliche Daten unbeabsichtigt in die falschen Hände. Schlimmer als diese Flüchtigkeitsfehler sind natürlich kriminelle Machenschaften, z.B. von gekündigten oder spionierenden Mitarbeitern.
Dem Virtual Learning Agent können Sie Ihre vertraulichen Dokumente "beibringen" und dann beispielsweise den Versand des Geschäftsberichtes erst nach der Aktionärsversammlung zulassen.
rechtliche Verantwortung
Sexuelle Belästigung durch Pornografie Das Management einer Firma ist gesetzlich verpflichtet, im Rahmen des technisch Machbaren, Risiken für das Unternehmen zu erkennen und von diesem fernzuhalten. Ein Verstoß kann sogar eine persönliche Haftung der Geschäftsführung zur Folge haben. Beispiele:
  • als Arbeitgeber sind Sie durch das Mitarbeiterschutzgesetz verpflichtet, die Mitarbeiter vor sexueller Belästigung oder rechtwidrigen Inhalten zu schützen. Dies gilt in einem besonderen Umfang gegenüber Minderjährigen (Auszubildenden)
  • als Betreiber der Telekommunikationsanlage können Sie für die Verbreitung und Speicherung urheberrechtlich geschützter oder rechtswidriger Inhalte (mp3, Pornografie...) haftbar gemacht werden. Schlimmer noch - es droht die Beschlagnahme der Rechner/Server!
  • bei Delikten wie Kinderpornografie und nationalsozialistischer Wiederbetätigung besteht Anzeigepflicht! Verständigen Sie in einem solchen Fall unbedingt sofort die Polizei. Sichern Sie keine Beweise, sonst wird automatisch auch gegen Sie ermittelt.
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